Eine Praxis ist kein großes Büro. Es gelten Anforderungen aus dem Hygieneplan, es gibt Bereiche mit unterschiedlichem Risiko, und die Reinigung muss dokumentiert werden. Wer Praxen wie Büroflächen reinigt, erfüllt beides nicht.
Behandlungsräume sind der kritische Bereich: Flächen mit Hautkontakt und patientennahe Oberflächen werden desinfizierend gereinigt, mit vorgegebener Einwirkzeit und Wischrichtung von rein nach unrein.
Wartezimmer, Anmeldung und Flure werden unterhaltsgereinigt, mit besonderem Blick auf Kontaktflächen: Türgriffe, Lichtschalter, Tresen, Stuhllehnen. Sanitärbereiche laufen als eigene Zone mit eigenem Material.
Tücher und Mopps sind nach Zonen farblich getrennt und werden nicht zwischen Bereichen bewegt. Nach dem Einsatz gehen sie in die Wäsche bei 60 Grad, nicht ins nächste Zimmer. Das ist der Punkt, an dem Reinigungsqualität in einer Praxis tatsächlich entschieden wird.
Behandlungsräume und Sanitär arbeitstäglich, Wartezimmer und Anmeldung ebenfalls täglich, Flure und Böden je nach Frequenz täglich bis dreimal wöchentlich. Fenster, Heizkörper und Lüftungsgitter laufen im Quartalsrhythmus mit.
In Praxen mit hohem Patientendurchlauf – Hausarzt, Orthopädie, Physiotherapie – ist zusätzlich eine Zwischenreinigung der Kontaktflächen über Mittag sinnvoll. Das ist eine eigene Position und kein Ersatz für die Hauptreinigung.
Jeder Einsatz wird nach Ihrem Hygieneplan quittiert: welcher Bereich, wann, mit welchem Verfahren. Bei einer Begehung ist das der Nachweis, den Sie brauchen. Den Plan geben Sie vor, wir arbeiten danach und weichen nicht davon ab.
Praxisreinigung findet außerhalb der Sprechzeiten statt. In München heißt das meist ab achtzehn Uhr oder samstags. Zugang über Schlüssel oder Chip, die Übergabe wird schriftlich festgehalten.
Linoleum und PVC in Behandlungsräumen vertragen keine stark alkalischen Mittel und keine Nässe in den Nahtbereichen. Wir arbeiten dort nebelfeucht und mit pH-neutralem Reiniger; eine Grundreinigung mit Einpflege steht je nach Belastung einmal im Jahr an.
Instrumentenaufbereitung, Sterilisation und die Entsorgung medizinischer Abfälle bleiben beim Praxispersonal. Das ist keine Reinigungsleistung, sondern Medizinprodukterecht. Wir reinigen Flächen, Böden und Sanitär.
In einer Praxis arbeitet nicht, wer gerade Zeit hat. Die Reinigungskräfte sind auf Ihr Objekt eingewiesen, kennen den Hygieneplan und bleiben dieselben. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine ebenfalls eingewiesene Vertretung, nicht eine beliebige Kraft.
Alle Mitarbeitenden sind vor dem ersten Einsatz überprüft und während der Arbeit versichert. In Räumen mit Patientendaten gilt zusätzlich: keine Unterlagen bewegen, keine Bildschirme berühren.
Die Stadt hat eine der höchsten Praxisdichten Deutschlands, besonders rund um die Klinikstandorte in der Innenstadt, in Bogenhausen und in Großhadern. Für uns heißt das: kurze Wege und Erfahrung mit den Abläufen, die in Zahn-, Haut- und Physiotherapiepraxen jeweils anders aussehen.
Abgerechnet wird nach Fläche und Turnus, in einem Rahmenvertrag mit festem Wochentag und benanntem Ansprechpartner. Für ein Angebot genügen Quadratmeter, Anzahl der Behandlungsräume, gewünschter Rhythmus und Zeitfenster – ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer; die Kosten sind Betriebsausgabe. Kontaktwege stehen unter Kontakt.
Wartezimmerbestuhlung wird als Sammelposition zu 9 € pro Sitzmöbel gereinigt, Teppichboden nach Quadratmetern, Fenster pro Flügel. Alles läuft im selben Rahmenvertrag mit – Details unter Polsterreinigung und Fensterreinigung München.